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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KR 223/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,14775
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KR 223/10 B ER (https://dejure.org/2010,14775)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.07.2010 - L 11 KR 223/10 B ER (https://dejure.org/2010,14775)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - L 11 KR 223/10 B ER (https://dejure.org/2010,14775)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KR 223/10
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05

    Einstweilige Außervollzugsetzung des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KR 223/10
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KR 223/10
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • BSG, 25.04.2007 - B 12 KR 25/05 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KR 223/10
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 12.12.2007 - B 12 KR 2/07 R - Urteil vom 12.12.2007 - B 12 KR 6/06 R - Urteil vom 25.04.2007 - B 12 KR 25/05 R - Urteil vom 25.04.2007 - B 12 KR 26/05 R -) ausgeführt, dass Leistungen aus Direktversicherungen ihren Charakter als Versorgungsbezug nicht deshalb verlieren, weil sie zum Teil oder ganz auf Leistungen des Arbeitnehmers bzw. des Bezugsberechtigten beruhen.
  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KR 223/10
    Zur Frage, ob ein gemischt finanzierter Direktversicherungsvertrag, der betrieblich begonnen und nach Ausscheiden aus dem Unternehmen vom Arbeitnehmer privat weiter finanziert wurde, als betriebliche Altersversorgung anzusehen ist und eine umfassende Beitragspflicht begründet, ist zwar beim BVerG unter dem Aktenzeichen 1 BvR 739/08 noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig; dies allein reicht aber nicht aus, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides zu begründen (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 22.02.2010 a.a.O. und vom 03.05.2010 - L 11 KR 139/10 B ER -).
  • BSG, 25.04.2007 - B 12 KR 26/05 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KR 223/10
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 12.12.2007 - B 12 KR 2/07 R - Urteil vom 12.12.2007 - B 12 KR 6/06 R - Urteil vom 25.04.2007 - B 12 KR 25/05 R - Urteil vom 25.04.2007 - B 12 KR 26/05 R -) ausgeführt, dass Leistungen aus Direktversicherungen ihren Charakter als Versorgungsbezug nicht deshalb verlieren, weil sie zum Teil oder ganz auf Leistungen des Arbeitnehmers bzw. des Bezugsberechtigten beruhen.
  • BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KR 223/10
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 12.12.2007 - B 12 KR 2/07 R - Urteil vom 12.12.2007 - B 12 KR 6/06 R - Urteil vom 25.04.2007 - B 12 KR 25/05 R - Urteil vom 25.04.2007 - B 12 KR 26/05 R -) ausgeführt, dass Leistungen aus Direktversicherungen ihren Charakter als Versorgungsbezug nicht deshalb verlieren, weil sie zum Teil oder ganz auf Leistungen des Arbeitnehmers bzw. des Bezugsberechtigten beruhen.
  • BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KR 223/10
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 12.12.2007 - B 12 KR 2/07 R - Urteil vom 12.12.2007 - B 12 KR 6/06 R - Urteil vom 25.04.2007 - B 12 KR 25/05 R - Urteil vom 25.04.2007 - B 12 KR 26/05 R -) ausgeführt, dass Leistungen aus Direktversicherungen ihren Charakter als Versorgungsbezug nicht deshalb verlieren, weil sie zum Teil oder ganz auf Leistungen des Arbeitnehmers bzw. des Bezugsberechtigten beruhen.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KR 223/10
    Auch über diese ausdrückliche Regelung hinaus ist das aus den Regelungen des § 86a SGG hervorgehende gesetzliche Regel-Ausnahmeverhältnis zu beachten: In den Fallgruppen des § 86a Abs. 2 Nrn. 2 bis 4 SGG ist maßgebend zu beachten, dass der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine davon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - zu § 80 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 Verwaltungsgerichtsordnung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KR 223/10
    Am Vollzug eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsaktes besteht kein öffentliches Interesse (LSG NRW, Beschluss vom 23.08.2006 - L 10 B 11/06 KA ER - und Beschlüsse des Senats vom 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - und vom 22.02.2010 - L 11 KR 4/10 B ER - Düring in Jansen, SGG, 3. Auflage, 2009, § 86b Rdn. 11).
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